Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.12.2022 - 2 N 21.530   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,36927
VGH Bayern, 01.12.2022 - 2 N 21.530 (https://dejure.org/2022,36927)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.12.2022 - 2 N 21.530 (https://dejure.org/2022,36927)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Dezember 2022 - 2 N 21.530 (https://dejure.org/2022,36927)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,36927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 8 Abs. 2; BauGB § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
    Normenkontrollantrag gegen Einbeziehungssatzung

  • rewis.io

    Normenkontrolle, Einbeziehungssatzung, Antragsbefugnis, Flächennutzungsplan

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.07.2001 - 4 BN 41.01

    Normenkontrollverfahren; verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2022 - 2 N 21.530
    Maßgeblich ist, ob die angegriffene planerische Festsetzung auf sein Grundeigentum unmittelbar einwirkt und welche konkreten Beeinträchtigungen beispielsweise erst in einem nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu beurteilen sind (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2001 - 4 BN 41.01 - NVwZ 2002, 87).

    Insbesondere bei befürchteten Lärmimmissionen lässt sich der tatsächliche Eintritt einer rechtlich erheblichen Belästigung in der Regel erst für das konkrete Verfahren beurteilen, so dass in diesem Fall das Baugenehmigungsverfahren zur Bewältigung auftretender Probleme zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2001 - 4 B N 41.01 - NVwZ 2002, 87).

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2022 - 2 N 21.530
    Unstreitig erstreckt sich dies nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 16.12.1999 - 4 CN 9.98 - BVerwGE 110, 203) grundsätzlich auch auf die Entscheidung über die Gültigkeit einer bauleitplanerischen Satzung nach § 47 Abs. 5 VwGO, da das Recht am Grundeigentum zu den "zivilrechtlichen" Ansprüchen im Sinn von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK zählt.

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich ein im Plangebiet befindlicher Eigentümer gegen eine sein Grundstück betreffende Festsetzung wehren möchte (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1999 - 4 CN 9.98 - BVerwGE 110, 203).

  • EuGH, 26.07.2017 - C-348/16

    Sacko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU -

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2022 - 2 N 21.530
    Darüber hinaus liegt eine Ausnahmesituation, in der von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden kann, auch deshalb vor, weil der Fall offensichtlich und einfach gelagert ist (vgl. EuGH, U.v. 26.7.2017 - C-348/16 - NVwZ 2017, 1449 Rn. 47).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2022 - 2 N 21.530
    Ein Abwägungsmangel liegt vor, wenn eine Abwägung überhaupt nicht vorgenommen wurde oder wenn der Ausgleich zwischen den verschiedenen Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, der die objektive Gewichtung eines dieser Belange verfehlt (vgl. bereits BVerwG, U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301/309).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2022 - 2 N 21.530
    Maßgebend ist, ob nach zutreffender und vollständiger Ermittlung des erheblichen Sachverhalts alle sachlich beteiligten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind (vgl. auch BVerfG (Kammer), B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727).
  • BVerwG, 12.02.2003 - 4 BN 9.03

    Flächennutzungsplan; Darstellung als "Wald"; Bebauungsplan; Festsetzung als

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2022 - 2 N 21.530
    Mit dem Gebot, Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, verlangt das Gesetz aber nicht die exakte Umsetzung der Darstellungen des Flächennutzungsplans in den Festsetzungen des Bebauungsplans; gemeint ist vielmehr eine planerische Ausgestaltung des im Flächennutzungsplan festgelegten Grundkonzepts (vgl. BVerwG, B. v. 12.2.2003 - 4 BN 9.03 - NVwZ-RR 2003, 408).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 CN 1.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Flurbereinigungsplan; Nachhaltigkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2022 - 2 N 21.530
    Dies setzt voraus, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Norm in seinen Rechten verletzt wird (ständige Rechtsprechung vgl. nur BVerwG, U.v. 18.11.2002 - 9 CN 1.02 - BVerwGE 117, 209).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88

    Abfallbeseitigungsplan - Fortschreibung - Lagerung von Autowracks -

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2022 - 2 N 21.530
    Darüber, ob eine mündliche Verhandlung entbehrlich ist, entscheidet der Verwaltungsgerichtshof nach richterlichem Ermessen (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.1988 - 7 NB 3.88 - BVerwGE 81.139).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 3 S 128/06

    Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den angrenzenden Innenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2022 - 2 N 21.530
    Bei der Einbeziehung einer Fläche, die jenseits einer Straße liegt, ist es entscheidend, ob die Straße trennende Wirkung entfaltet oder nicht (vgl. VGH BW, U. v. 27.6.2007 - 3 S 128/06 - juris).
  • BVerwG, 30.11.2017 - 6 BN 2.17

    Aufhebung eines Regelschulstandorts; Schulnetzplan; Rechtsvorschrift

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2022 - 2 N 21.530
    Der Senat kann nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden, auch wenn der Antragsteller nicht auf mündliche Verhandlung verzichtet hat (§ 47 Abs. 5 Satz 1 VwGO; vgl. BVerwG, B.v. 30.11.2017 - 6 BN 2.17 - NVwZ 2018, 340).
  • VGH Bayern, 08.06.2010 - 15 N 08.3172

    Einbeziehungssatzung; landwirtschaftlicher Betrieb; heranrückende Wohnbebauung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht